Theorie an der Fachhochschule für Finanzen NRW
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Theorie an der Fachhochschule für Finanzen NRW.

Übersicht der Fachstudien und Prüfungen


Adresse (URL): http://www.finanzamt-altena.de/allgemein_fa/ausbildung/diplomfinanzwirt/12_theorie_nordkirchen/index.php


Theorie an der Fachhochschule für Finanzen NRW

 

Fachstudien

 

Allgemeines Steuerrecht Besonderes Steuerrecht Privatrecht Arbeits- und Selbstorganisation
sowie Verwaltungs-
management
Abgabenrecht (Abgabenordnung, Vollstreckungsrecht, Steuerstrafrecht Finanzgerichtsordnung)

Bewertungsrecht und Vermögensbesteuerung

Steuern vom Einkommen und Ertrag (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer)

Umsatzsteuer

Besteuerung der Gesellschaften

Bilanzsteuerrecht, Betriebliches Rechnungswesen, Außenprüfung, Wirtschaftskriminalität

Internationales Steuerrecht und Steuerharmonisierung in der Europäischen Union

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Wertpapierrecht, Insolvenzrecht Zeit-  und Selbstmanagement,
Innovatives Denken,
Umgang mit Innovationen,
Probleme bewältigen
Öffentliches Recht Wirtschaftswissenschaften Verwaltungslehre Sozialwissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns
Staatsrecht,
Europarecht,
Allgemeine Staatslehre,
Verwaltungsrecht,
Recht des öffentlichen Dienstes
Volkswirtschaftslehre, Finanzwissenschaft, Betriebswirtschaftslehre in Wirtschaft und Verwaltung Informations- und Kommunikationstechnik, Verwaltungsorganisation, ökonomisches Verwaltungshandeln Kommunikation,
Sachvortrag und
Präsentation,
Kooperation,
Bürgerorientierung,
Konfliktlösung


Zu ausgewählten Themen der genannten Studienfächer und zu weiteren Fächern, insbesondere Betriebssoziologie, Sozialpsychologie, Betriebssoziologie, Kommunikation, Verwaltungsführung, Strafrecht, Finanzmathematik und Fremdsprachen werden Wahlpflichtfächer angeboten. Hinzu kommt ein Angebot an Wahlfächern in der Lehrveranstaltungsform des Seminars.

 

Prüfungen

Während des Grundstudiums, das spätentens einen Monat nach Eintritt in den Vorbereitungsdienst beginnt, ist nach mindestens vier höchstens sechs Monaten Fachstudien eine wiederholbare Zwischenprüfung abzulegen.

Die Zwischenprüfung besteht aus fünf dreistündigen Klausuren in den Fächern

  • Abgabenordnung (ohne Vollstreckungs- und Steuerstraftrecht),

  • Steuern vom Einkommen und Ertrag sowie Eigenheimzulage,

  • Umsatzsteuer

  • Bilanzsteuerrecht, betriebliches Rechnungswesen

  • Bewertungsrecht und Vermögensbesteuerung oder

  • Privatrecht oder

  • Öffentliches Recht.


Am Ende des Hauptstudiums ist die ebenfalls wiederholbare Laufbahnprüfung abzulegen. Sie umfasst fünf fünfstündige Klausuren in den Fächern

  • Abgabenrecht,
  • Steuern vom Einkommen und Ertrag sowie Eigenheimzulage,
  • Umsatzsteuer,
  • Bilanzsteuerrecht, betriebliches Rechnungswesen und Außenprüfung,
  • Besteuerung der Gesellschaften

sowie eine mündliche Prüfung.

 

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