Finanzamt
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Adresse (URL): http://www.finanzamt-altena.de/allgemein_fa/ausbildung/diplomfinanzwirt/12_theorie_nordkirchen/index.php
| Allgemeines Steuerrecht | Besonderes Steuerrecht | Privatrecht | Arbeits- und Selbstorganisation sowie Verwaltungs- management |
| Abgabenrecht (Abgabenordnung, Vollstreckungsrecht, Steuerstrafrecht Finanzgerichtsordnung)
Bewertungsrecht und Vermögensbesteuerung |
Steuern vom Einkommen und Ertrag (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer)
Umsatzsteuer Besteuerung der Gesellschaften Bilanzsteuerrecht, Betriebliches Rechnungswesen, Außenprüfung, Wirtschaftskriminalität Internationales Steuerrecht und Steuerharmonisierung in der Europäischen Union |
Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Wertpapierrecht, Insolvenzrecht | Zeit- und Selbstmanagement, Innovatives Denken, Umgang mit Innovationen, Probleme bewältigen |
| Öffentliches Recht | Wirtschaftswissenschaften | Verwaltungslehre | Sozialwissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns |
| Staatsrecht, Europarecht, Allgemeine Staatslehre, Verwaltungsrecht, Recht des öffentlichen Dienstes |
Volkswirtschaftslehre, Finanzwissenschaft, Betriebswirtschaftslehre in Wirtschaft und Verwaltung | Informations- und Kommunikationstechnik, Verwaltungsorganisation, ökonomisches Verwaltungshandeln | Kommunikation, Sachvortrag und Präsentation, Kooperation, Bürgerorientierung, Konfliktlösung |
Zu ausgewählten Themen der genannten Studienfächer und zu weiteren Fächern, insbesondere Betriebssoziologie, Sozialpsychologie, Betriebssoziologie, Kommunikation, Verwaltungsführung, Strafrecht, Finanzmathematik und Fremdsprachen werden Wahlpflichtfächer angeboten. Hinzu kommt ein Angebot an Wahlfächern in der Lehrveranstaltungsform des Seminars.
Während des Grundstudiums, das spätentens einen Monat nach Eintritt in den Vorbereitungsdienst beginnt, ist nach mindestens vier höchstens sechs Monaten Fachstudien eine wiederholbare Zwischenprüfung abzulegen.
Die Zwischenprüfung besteht aus fünf dreistündigen Klausuren in den Fächern
Abgabenordnung (ohne Vollstreckungs- und Steuerstraftrecht),
Steuern vom Einkommen und Ertrag sowie Eigenheimzulage,
Umsatzsteuer
Bilanzsteuerrecht, betriebliches Rechnungswesen
Bewertungsrecht und Vermögensbesteuerung oder
Privatrecht oder
Öffentliches Recht.
Am Ende des Hauptstudiums ist die ebenfalls wiederholbare Laufbahnprüfung abzulegen. Sie umfasst fünf fünfstündige Klausuren in den Fächern
sowie eine mündliche Prüfung.
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